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Politiker müssen damit beginnen, Bedingungen zu schaffen, unter denen es den Familien gut geht: lange Elternzeit, flexible Arbeitszeiten und die garantierte Rückkehr an den Arbeitsplatz gehören dazu.

Steve Biddulph

Zugegeben, die Kinder in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen, ist finanziell nicht immer leicht zu verwirklichen. Das Geld ist bei vielen jungen Familien knapp – daran sollte dieser Entschluss jedoch nicht scheitern.

Zur Unterstützung gibt es u.a. folgende Möglichkeiten:
  • Landeserziehungsgeld (leider aktuell nur noch unter bestimmten Voraussetzungen in Sachsen und Bayern beantragbar)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Verzicht auf „Luxus“, den wir für eine gewisse Zeit in unserem Leben missen können (Auto, Fernreisen, Hausbau etc.)
  • allgemeine Übersicht über Urlaubszuschüsse
  • für Familien mit drei (oder mehr) Kindern könnte die europäische Familienkarte interessant sein, die vergünstige Eintrittspreise in beliebten Urlaubsländern ermöglicht, für Auflüge in Sachsen gibt es den Familienpass, der freien Eintritt in bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) ermöglicht
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (für Kinder) - über Jobcenter beantragen
Möglichkeiten, im Familien-Alltag Geld zu sparen

Übrigens braucht man auch entscheidend weniger Geld, wenn man keine "Job-Klamotten" braucht, der Arbeitsweg per Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln wegfällt.

Das kürzlich abgeschaffte Betreuungsgeld von 150 Euro monatlich war wohl eher symbolisch zu verstehen, wenn man es mit der staatlichen Subventionierung der Fremdbetreuung vergleicht: So kostet ein KiTa-Platz die Gesellschaft monatlich aktuell rund 1200 Euro.

Wir wünschen uns stattdessen ein Betreuungsbudget, wie der Deutsche Familienverband es beispielsweise vorschlägt und das tatsächliche Wahlfreiheit ermöglichen würde.

Letztendlich muss jede Familie ihren eigenen Weg finden – und auch, wenn es anfangs wie ein unüberwindbarer Berg erscheint, wollen wir Mut machen, diesen zu bewältigen. Wir, die Macherinnen dieser Website, haben die unterschiedlichsten Berufe: Sozialpädagogin, Ärztin, Immobilienkauffrau... Uns eint, dass wir unsere Kinder in den ersten Jahren selbst betreuen, aber die Lebenssituationen, in denen wir aktuell stecken, sind ganz unterschiedlich: Viele von uns gehen diesen Weg mit einem berufstätigen Partner, manche sind alleinerziehend.

Und noch ein paar praktische Tipps (die nicht als Rechtsberatung wahrgenommen werden sollte, sondern die auf Erfahrungen aus unseren Reihen basiert - Rückmeldungen zu möglichen Fehlinformationen hierzu sind äußerst willkommen):

Beantragt mindestens zwei Jahre Elternzeit, um flexibel bleiben zu können. Verkürzen geht fast immer, zum Beispiel auch in Teilzeit. Wenn man jedoch die Elternzeit verlängern will, muss der Arbeitgeber zustimmen. Vielen von uns war vor dem ersten Kind nicht klar, wie kurz ein Jahr im Leben eines Kindes, gerade am Anfang, eigentlich ist.

 

Bei Schwangerschaft, Geburt und anschließender Elternzeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann es sinnvoll sein, dieses beizubehalten und nicht zu kündigen, denn während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Bei mehreren Kindern nacheinander können Elternzeiten ineinander übergehen. Der Anspruch beläuft sich dabei für jedes Kind auf drei Jahre. Wenn die Zeiten sich überlappen, können "restliche Zeiten" an die Elternzeit "rangehangen" werden. Dies muss beim Arbeitgeber beantragt werden und sollte zumindest in großen Unternehmen (wie bspw. öffentl. Dienst) problemlos umgesetzt werden.

 

Wenn ihr zum Ende der Elternzeit kündigt bzw. euch mit dem Arbeitgeber aus einem wichtigen Grund auf einen Aufhebungsvertrag einigt (dies wäre bspw. eine zu lange Fahrtstrecke zur Arbeit, durch die die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet wäre), werdet ihr nicht "gesperrt" und habt ihr auch in den ersten drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld (und darüber hinaus bis zu einem Jahr) - auch, wenn ihr über mehrere Jahre nichts eingezahlt habt. Entscheidend ist hier das bestehende Arbeitsverhältnis während der Elternzeit.

 

Wichtig ist auch die persönliche Abklärung der Gegebenheiten mit der Rentenversicherung. Man bekommt (sogar rückwirkend) für die ersten drei Lebensjahre jedes Kind einen Rentenpunkt pro Jahr, dies nennt sich Kindererziehungszeit. Und für die ersten zehn Lebensjahre des Kind bekommt man Kinderberücksichtigungszeit, wenn man deshalb nicht oder nur wenig arbeiten konnte.