Annamartha  / [URL]pixelio.de[/URL]

Annamartha / pixelio.de

Ist der alte Imperativ, nachdem Frauen sich mit Kindern, Küche, Kirche zu begnügen hatten, nicht durch einen neuen aus Kindern, Kita und Karriere ersetzt worden?

Antje Schmelcher

Historischer Abriss

Entwicklung der Betreuung kleiner Kinder in den letzten 200 Jahren (Deutschland)

 

19. Jahrhundert: allererste Krippen

Die ersten Kinderkrippen wurden im 19 Jahrhundert – meist von Adligen – eröffnet: zum Beispiel 1802 in Detmold, 1844 in Paris und 1849 in Wien. Die Industrialisierung und die damit verbundene Landflucht waren Grund dafür, dass sich Formen der Kinderbetreuung – jenseits des Familienverbandes – etablierten. Das Angebot der Kinderbetreuung richtete sich damals in erster Linie an verarmte Familien oder verwitwete Frauen, die durch Erwerbsarbeit den Unterhalt der Familie sichern mussten. 

Erster Weltkrieg und Nationalsozialismus

Mit dem Ausbruch des ersten Weltkrieges begann der Ausbau der Kinderkrippen, da junge Mütter als zusätzliche Arbeitskräfte gebraucht wurden. In der Zeit der Weimarer Republik wurden die meisten Betreuungseinrichtungen auf Grund der nicht realisierbaren Finanzierung geschlossen. Im Nationalsozialismus spielten Krippen (abgesehen von so genannten Erntekrippen, die zur Erntezeit für ein paar Wochen eröffnet wurden) kaum eine Rolle. Von den Müttern wurde – entsprechend dem nationalsozialistischen Ideal – erwartet, zu Hause zu bleiben und sich der Erziehung der Kinder zu widmen.


DDR – Gründe für die angestrebte Berufstätigkeit von Frauen

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde der Krippenausbau in der DDR stark vorangetrieben. Im Zuge einer sozialistischen Umformung der Gesellschaft sollte Frauen – auch als Mütter kleiner Kinder – die Erwerbstätigkeit ermöglicht werden. Die Emanzipation der Frau gilt als eine der ältesten Forderungen der Arbeiterbewegung. Doch auch aus wirtschaftlichen Gründen war es notwendig, dass Frauen in der DDR arbeiteten. Das Land musste in den 1950er Jahren nach dem Krieg wieder aufgebaut werden, zudem flohen viele Menschen in den Westen, somit wurde jede verfügbare Arbeitskraft benötigt. Später sorgte die marode Volkswirtschaft der DDR dafür, dass Frauen der Weg durch eine flächendeckende Kinderbetreuung staatlich geebnet wurde: Um die Produktion zu steigern, war die Berufstätigkeit von Frauen notwendig. Der Anteil der berufstätigen Frauen war in der DDR einer der höchsten in der Welt. 1986 waren 91,3 Prozent der Frauen berufstätig (Bundesrepublik: ca. 50 Prozent).
Zudem hatte die SED Interesse daran, frühzeitig Einfluss auf die sozialistische Erziehung der jüngsten Bürger zu nehmen, in der die Gemeinschaft im Mittelpunkt stand, und jeglicher Ausdruck von Individualität möglichst unterbunden werden sollte.


DDR – Familienzeit?

In einer Untersuchung Mitte der 70er Jahre stellte sich heraus, dass zwei Drittel der Eltern täglich eine bis zwei Stunden, ein Drittel allerdings weniger als eine halbe Stunde oder nur am Wochenende in direkter Kommunikation mit ihren Kleinkindern standen. Ihre Kinder befanden sich zu 65 Prozent täglich sechs bis neun Stunden und zu 25 Prozent über neun Stunden in der Krippe (Schmidt-Kolmer 1977), weil die Arbeitszeit und -wege sowie die Beschaffung der Waren des täglichen Bedarfs die Eltern beanspruchten.

Link zur Quelle des Zitats (S. 8)

DDR: Modell "Elterngeld" für ein Jahr

Ab Mitte der 1970er Jahre konnten Mütter ein Jahr lang von der Arbeit freigestellt werden, in dieser Zeit rund 80 Prozent des Arbeitslohns erhalten und ihr Kind zu Hause betreuen, was auch viele Mütter taten. Die Sicherung des Arbeitsplatzes belief sich auf drei Jahre ab Geburt des Kindes. 

DDR: Flächendeckende Versogung mit Kinderbetreuungsplätzen

Zu Beginn der 1980er Jahre stand für alle Kinder der DDR ein Krippenplatz zur Verfügung, 1989 lagen die amtlichen Quoten für Babys und Kleinkinder, die in Krippen betreut wurden, bei 80 Prozent. Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen waren den Arbeitszeiten der Mütter angepasst (6 bis 18/19Uhr), die nahezu ausschließlich in Vollzeit arbeiteten. Der Krippenbesuch wurde staatlich finanziert, die Eltern mussten lediglich die Essenskosten begleichen. Im Bedarfsfall war auch samstags eine Betreuung möglich. Wochenkrippen, in denen Säuglinge und Kleinkinder von Montag bis Freitag untergebracht werden konnten, ergänzten das staatliche Betreuungsangebot der DDR. Studien zeigten allerdings, dass die Kinder, die maximal am Wochenende Kontakt zu ihren Eltern hatten, sich deutlich schlechter entwickelten als Tageskrippenkinder, woraufhin der weitere Ausbau der Wochenkrippen nicht forciert wurde. Die Möglichkeiten von Eltern, ihre Kinder der staatlichen Erziehung in Krippen und Kindergärten bewusst dauerhaft zu entziehen, waren gering. Wer seine Kinder selbst betreute, wurde häufig benachteiligt.   

DDR: Betreuungsschlüssel in Krippen

Der vorgegebene Betreuungsschlüssel in DDR-Krippen war auf 1:5-6 (Erzieherin:Kinder) gelegt, in der Realität wurden jedoch oft bis zu 20 Kleinstkinder von zwei Erzieherinnen betreut. Zu Beginn arbeiteten ausschließlich Säuglingsschwestern und Krankenschwestern in den Krippen. Ab 1972 qualifizierte eine dreijährige Fachschulausbildung das Betreuungspersonal zu Krippenerzieherinnen.


DDR: Staatliches Erziehungsprogramm in Krippen

Ein staatlich vorgegebenes Erziehungsprogamm legte klar fest, wie die Babys und Kleinkinder zu betreuen waren, welche Ziele jedes Kind in welchem Zeitraum erreichen sollte. Beispielsweise:

Spiel des Säuglings – gegenständliches Spiel ab 4. Monat
Nr. 9 Spiel am Tisch: Drei Säuglinge sitzen am Füttertisch, die Pflegerin sitzt dabei und bringt mechanisches Spielzeug (Ziehtier, Auto, kleinen Brummkreisel) in Bewegung. Benennen der Spielgegenstände: Sie benennt z. B. das Auto: tutut und fährt das Auto auf dem Tisch von Kind zu Kind. Bemerkung: Nur jeweils einen Gegenstand verwenden.
Lautnachahmung anregen: Die Pflegerin bringt den Kreisel in Bewegung, dabei summt sie mit, indem sie das Kind ansieht und ihre Lippen fest zusammen drückt.
Anleitung zum Mitspielen: Pflegerin rollt den Ball über den Tisch und sagt: Petra, jetzt kommt der Ball. Erzeugung von Freude: Pflegerin stellt einige Klapperwürfel übereinander und wirft sie um. Bemerkung: Dieses Spiel wird mit freudigen Ausrufen, Singen und Ansprechen des Kindes begleitet.

Nr. 19 Nachahmen von Bewegungen ,Bitte – bitte‘ machen:
Die Pflegerin zeigt dem Säugling einen bunten Gegenstand. Das Kind möchte danach greifen. Die Pflegerin patscht in die Hände, fordert das Kind auf: „Mach ,bitte – bitte‘ !“
Die Pflegerin hilft nach. Dann gibt sie dem Kind den Gegenstand. Bemerkung: Übung ist oft zu wiederholen.

Link zur Quelle des Zitats (S. 18)

Krippen-Auslastung in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung

Nach der Wiedervereinigung wurden in den neuen Bundesländern viele Krippen geschlossen – Gründe dafür waren Finanzierungsschwierigkeiten (durch die Wiedervereinigung ging die finanzielle Verantwortung für die bis dahin staatlichen Tageseinrichtungen an die ostdeutschen Kommunen über) und der starke Geburtenrückgang. Ab 1993 ging die außerfamiliäre Betreuung von Kindern unter drei Jahren in den neuen Bundesländern auf etwa die Hälfte des früheren DDR-Niveaus zurück.

Bundesrepublik Deutschland: Kleinkinderbetreuung (1949-1980er Jahre)

In Westdeutschland wurde ein Familienideal propagiert, das die Frau in der Rolle von Mutter und Hausfrau sah. Die Berufstätigkeit einer Ehefrau war bis 1977 per Gesetz nur mit Zustimmung des Ehemannes erlaubt. Kinder wurden in den ersten Lebensjahren in der Regel in der Familie betreut. Entsprechend gering war die Zahl von Krippenplätzen. Zurückgehend auf die Hospitalismus-Untersuchungen von René Spitz und die Ergebnisse aus der Bindungsforschung von John Bowlby wurde die außerfamiliäre Betreuung bis in die siebziger Jahre kritisch gesehen. Erst zu Beginn der achtziger Jahre begann ein etwas intensiverer Ausbau der Krippen-Betreuungsplätze, da die Nachfrage zunahm und offensiver vorgetragen wurde.

BRD: Kindergeld und Mutterschaftsgeld

Von den 1950er bis Ende der 1980er Jahre erhielten Eltern in Deutschland ausschließlich Kindergeld und ab Ende der 1960er Jahre Mutterschaftsgeld. Ansonsten wurden Eltern Steuerfreibeträge für ihre Kinder gewährt.
1979 wurde der Mutterschaftsurlaub eingeführt, der erwerbstätigen Mütter im Anschluss an die achtwöchige Mutterschaftsschutzfrist einen bis zu 4 Monate dauernden Mutterschaftsurlaub und ein steuerfinanziertes Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettolohns (maximal 750 DM pro Monat) zusicherte. In dieser Zeit waren sie beitragsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert.

BRD: 1980er Jahre und Zeit nach der Wiedervereinigung

Von 1986 bis zum 31.12.2006 regelte das Bundeserziehungsgeldgesetz das Erziehungsgeld und den so genannten Erziehungsurlaub, der seit 2001 „Elternzeit“ genannt wird. Bei dessen Einführung im Jahr 1986 wurde die Höhe und Bezugsdauer des Erziehungsgelds auf 600 DM für zehn Monate festgesetzt. 1988 wurde die Bezugsdauer auf zwölf Monate verlängert. Die Dauer des Erziehungsgeldbezugs wurde schrittweise bis auf zwei Jahre erhöht. Seit 1998 konnten Eltern entscheiden, ob sie für maximal 24 Monate den Regelbetrag beziehen wollte, oder aber das sogenannte budgetierte Erziehungsgeld für maximal zwölf Monate in größerer Höhe. 2003 betrug der Regelbetrag 307 €, das budgetierte Erziehungsgeld 460 €; zum 1. Januar 2004 wurden die Beträge auf 300 € und 450 € gesenkt.  
Nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz hatten Eltern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Erziehungsurlaub. Der Erziehungsurlaub konnte von einem der beiden Elternteile in Anspruch genommen werden oder auch unter den Eltern aufgeteilt werden. Seit Änderung des Erziehungsgeldgesetzes zum 1. Januar 2001 konnte die dann „Elternzeit“ genannte Freistellung auch von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden; bis dahin war lediglich eine Abwechslung der Eltern möglich. 

Seit 2007: Elterngeld und Elternzeit

Seit dem 1.1.2007 gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Die darin festgelegte Zahlung des Elterngeldes soll vorrangig ein zeitweiliges Ausscheiden aus dem Beruf ermöglichen, ohne allzu große Einschränkungen bezüglich des Lebensstandards hinnehmen zu müssen. Nach der Gesetzesbegründung sollte es den Menschen Mut zu mehr Kindern machen, damit sie einen Beitrag zur Sicherung ihrer Zukunft leisten. Das Elterngeld wird im Jahr nach der Geburt des Kindes ausgezahlt. (Seit 2015 ist keine Streckung des Elterngeldes (durch Halbierung der Asuzahlung) auf zwei Jahre mehr möglich.) Heute sind für jeden Elternteil bis zu 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes möglich. Davon können die Eltern jeweils 24 Monate im Zeitraum zwischen dem dritten Lebensjahr und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes flexibel beanspruchen.

2008: Ausbau der Betreuungsplätze für Kleinkinder, Festschreibung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplatz ab 2013

2008 wurde von der Großen Koalition das Kinderförderungsgesetz verabschiedet. Es legte fest, dass Eltern ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (in einer Krippe oder in der Tagespflege) für ihre Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben. Für den Ausbau der Betreuungsplätze wurden 12 Milliarden Euro veranschlagt. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach in Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch von einem "Meilenstein für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Bildung". Der aktuelle Familienbericht von 2012, der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, veröffentlicht wurde, stellt der Qualität der Betreuung ein zweifelhaftes Zeugnis aus:

"Dem Kind entgeht also durch die außerfamiliäre Betreuung die Bildung und Erziehung durch seine gut gebildete und erziehungskompetente Mutter. Dieser Befund deckt sich mit Studien, nach denen Kinder aus niedrigen sozioökonomischen Lebenslagen am meisten von der Bildungsanregung der Kindertageseinrichtungen profitieren, jedoch auch nur dann, wenn diese eine gute Qualität aufweisen. Für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht bleibt das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück."

Link zur Quelle des Zitats (S. 104, bzw. S. 76 (Papierversion))


2015: Elterngeld plus

Seit 1.7.2015 gibt es die Möglichkeit, ElterngeldPlus zu beanspruchen. Eltern erhalten vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit beide zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

2017: Kritik der UN an der geringen Erwerbsquote von Frauen in Deutschland

2017 kritisierten die Vereinten Nationen, dass in Deutschland zu wenig Frauen erwerbstätig seien. Grund sei die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedes Jahr gingen der deutschen Wirtschaft Milliarden verloren, weil lediglich rund 54 Prozent der Frauen erwerbstätig seien.

Quellen: